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Grundbuch |
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Im Grundbuchauszug sind Sie als Eigentümer lediglich mit Namen und Geburtsdatum vertreten. Sie sollten aber, sobald Sie in Paraguay einen festen Wohnsitz haben, die entsprechende Bescheinigung der deutschen Auslandsvertretung und die Abmeldebescheinigung Ihres deutschen Wohnortes (jeweils als Kopie) an Ihr zuständiges Grundbuchamt senden - wegen der Grundsteuer und so. Von der Wiege bis zur Bahre ... |
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