Grundbuch

  
Haben Sie in Deutschland eine oder mehrere Immobilie/n, von denen Sie sich nicht trennen wollen oder können, brauchen Sie nicht zum Notar zu laufen.

Im Grundbuchauszug sind Sie als Eigentümer lediglich mit Namen und Geburtsdatum vertreten. Sie sollten aber, sobald Sie in Paraguay einen festen Wohnsitz haben, die entsprechende Bescheinigung der deutschen Auslandsvertretung und die Abmeldebescheinigung Ihres deutschen Wohnortes (jeweils als Kopie) an Ihr zuständiges Grundbuchamt senden - wegen der Grundsteuer und so.

Von der Wiege bis zur Bahre ...
  

nach oben