| Nationalhymnen im Vergleich | |
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Weder ist "Deutschland, Deutschland über alles", die erste Strophe des Deutschlandliedes, im "freiheitlichsten Rechtsstaat, den es jemals auf deutschem Boden gab" verboten noch gibt es ein Verbot der zweiten Strophe ("Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang"). Das hat schon Alexander Prechtel erfahren, der als Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern 1998 tönte: "Die 1. Strophe der Hymne ist verboten!" und der sich dann eine juristische Abfuhr einhandelte. Es gilt die Anweisung der Bundespräsidenten Heuss (1952) und von Weizsäcker (1990): Bei offiziellen (staatlichen, amtlichen) Anlässen soll nur die dritte Strophe "Einigkeit und Recht und Freiheit" gesungen werden; ansonsten steht es jedem frei, auch die anderen Teile des Deutschlandliedes anzustimmen. Hier können Sie das vollständige Deutschlandlied (3,0 MB, MP3) runterladen. Verglichen mit den blutrünstigen, kriegslüsternen Nationalhymnen fremder Völker ist das Deutschlandlied eine Liebeserklärung des Deutschen Volkes an seine herrliche Heimat, die der Gefahr der Zerstörung ausgesetzt ist durch deutschfeindliche Kräfte im In- und Ausland! |
4.Strophe |
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Das Lied der Deutschen in Dithmarschen entdeckt Sensationsfund in Meldorf: Dort schrieb Hoffmann von Fallersleben die erste Strophe der späteren Hymne in ein Klassenbuch Meldorf. In einem mehr als 160 Jahre alten Klassenbuch im schleswig-holsteinischen Meldorf ist nach Informationen der "Dithmarscher Landeszeitung" die erste Strophe des Deutschlandliedes in der Originalhandschrift des Dichters entdeckt worden. Eine Tagebuchaufzeichnug des Autors August Heinrich Hoffmann von Fallerslebern (1798-1874) führte jetzt zu dem bislang unbekannten Eintrag, wie die Zeitung berichtet. Ein Soziologe war den Angaben zufolge der Spur gefolgt und entdeckte das Buch in einem Panzerschrank in Meldorf. Darin habe sich der Dichter bei einem Besuch im Jahre 1845 mit der ersten Strophe der späteren Nationalhymne eingetragen. Das "Lied der Deutschen" verfaßte er vier Jahre früher auf der Insel Helgoland. Eine Originalabschrift von Fallersleben befindet sich in der Staatsbibliothek zu Berlin, eine weitere in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund, wie eine Sprecherin der Staatsbibliothek zu Berlin auf Anfrage sagte. Ob eine der Fassungen die Urschrift sei, lasse sich darauf nicht feststellen, weil der Dichter möglicherweise mehrere Abschriften zur gleichen Zeit gefertigt und an Freunde übergeben habe. Eine 1936 von einem Wiener Antiquariat angebotene weitere eigenhändige Handschrift des Dichters gilt nach Angaben der Staatsbibliothek als verschollen. Auch der Aufbewahrungsort einer unvollständigen Handschrift, die nur die erste von drei Strophen umfasse, sei unbekannt. Diese sei 1977 in Stuttgart für damals 69.000 Mark versteigert worden. In Krakau befindet sich laut Sprecherin neben Berlin auch ein Teil des Nachlasses des Dichters. Darin sei keine Abschrift des Deutschlandliedes enthalten. Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 auf dem Hamburger Jungfernstieg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt aus dem Kaiserlied von Joseph Haydn (1797), der Volkshymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser" für den damaligen deutschen Kaiser Franz II. aus dem Hause Österreich. entnommen aus dem Hamburger Abendblatt vom 21.07.2011, Seite 12 |
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Der gesamte Text wurde entnommen der "National Zeitung" vom 14.07.2006, Seite 3. |
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